1. Gesetzliche Regelung:

Welche Vergütung der Mandant seinem Rechtsanwalt für dessen Tätigkeit zu zahlen hat, ist gesetzlich in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt, einem für alle Rechtsanwälte verbindlichen Bundesgesetz. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, enthält dieses Gesetz eine bundeseinheitliche Regelung des gesamten Gebührenrechts für Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt darf eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Mandant seine Erklärung schriftlich abgibt. Dies darf nicht in der Vollmacht oder in einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. Eine Gebührenvereinbarung kann auch nachträglich getroffen werden. Standesrechtlich ist der Rechtsanwalt gehalten, seinen Mandanten hierauf hinzuweisen.

Im folgenden geben wir einen k l e i n e n Einblick in die Gebührenwelt des Rechtsanwalts. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern einem 10%-igen Ostabschlag gegenüber ihren Kollegen in den alten Bundesländern unterliegen. Aber: Auf Grund einer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Ostabschlag verfassungswidrig ist, und dem Gesetzgeber ist aufgegeben worden, das Gesetz bis zum 31.12.2003 zu ändern. Die im folgenden genannten Gebühren entsprechen der zur Zeit gültigen Gebührenermäßigung von 10%.


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