1. Gesetzliche Regelung:
Welche Vergütung der Mandant seinem Rechtsanwalt für dessen Tätigkeit zu zahlen hat, ist gesetzlich in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt, einem für alle Rechtsanwälte verbindlichen Bundesgesetz. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, enthält dieses Gesetz eine bundeseinheitliche Regelung des gesamten Gebührenrechts für Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt darf eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Mandant seine Erklärung schriftlich abgibt. Dies darf nicht in der Vollmacht oder in einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. Eine Gebührenvereinbarung kann auch nachträglich getroffen werden. Standesrechtlich ist der Rechtsanwalt gehalten, seinen Mandanten hierauf hinzuweisen. Im folgenden geben wir einen k l e i n e n Einblick in
die Gebührenwelt des Rechtsanwalts. Wir möchten darauf hinweisen,
dass die Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern einem 10%-igen
Ostabschlag gegenüber ihren Kollegen in den alten Bundesländern
unterliegen. Aber: Auf Grund einer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass dieser Ostabschlag verfassungswidrig ist, und dem Gesetzgeber
ist aufgegeben worden, das Gesetz bis zum 31.12.2003 zu ändern. Die
im folgenden genannten Gebühren entsprechen der zur Zeit gültigen
Gebührenermäßigung von 10%. |
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