3. Strafrechtliche Angelegenheit:

Die Gebühren in Strafsachen regelt der 6. Abschnitt der BRAGO, der nicht nur Verfahren erfasst, die der Strafprozessordnung (StPO) unterfallen, sondern auch jene, die nach Maßgabe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gegen Jugendliche oder Heranwachsende durchgeführt werden.

In Strafsachen berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach einer sogenannten Betragsrahmengebühr. Sie zeichnet sich durch das bei Straf- und Bußgeldsachen in der Natur der Sache liegende Fehlen eines Gegenstandwertes aus:

Die Höhe einer zivilrechtlichen Kaufpreisforderung lässt sich ohne weiteres an einem bestimmten Wert festmachen, nicht jedoch die Vergütung eines Mandanten etwa in einem Verfahren wegen Körperverletzung. Die Spanne des Betragsrahmens hängt von der jeweiligen Instanz und der Ordnung des Gerichts ab, vor dem der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig wird. Während der Rahmen für eine Verhandlung vor dem Strafrichter 45,00 € bis 594,00 € beträgt, liegt die Spanne bei einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf Grund der gesteigerten Bedeutung bei 81,00 € bis 1.170,00 €.


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