3.2.1. Erster Rechtszug

Der Betragsrahmen für die

Vertretung vor dem Oberlandesgericht, Schwurgericht, Jugendkammer, soweit das Schwurgericht zuständig ist,
liegt in einem Rahmen von 81,00 € bis 1.170,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 625,50 €
zzgl. Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer,

für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen von 81,00 € bis 585,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 333,00 €
zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Betragsrahmen im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung beträgt 40,50 € bis 585,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 312,75 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Für die Vertretung vor der Großen Strafkammer, Jugendkammer, soweit das Schwurgericht nicht zuständig ist,
liegt der Betragsrahmen bei 54,00 € bis 702,00 €, die in der Regel in Ansatz zu bringende

M i t t e l g e b ü h r beträgt 378,00 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer; für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt
der Rahmen 54,00 € bis 351,00 €, die

M i t t e l g e b ü h r liegt bei 202,50 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Der Betragsrahmen im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung beträgt 27,00 € bis 351,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 189,00 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Der Betragsrahmen für die Vertretung vor dem Schöffengericht, Jugendschöffengericht, Straf- und Jugendrichter
reicht für die Verteidigung in der Hauptverhandlung von 45,00 € bis 594,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 319,50 €,

für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen 45,00 € bis 297,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 171,00 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung liegt der Rahmen bei 22,50 € bis 297,00 €,

die M i t t e l g e b ü h r beträgt 159,75 €
zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.


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