3.2.1. Erster Rechtszug
Der Betragsrahmen für die Vertretung vor dem Oberlandesgericht, Schwurgericht, Jugendkammer,
soweit das Schwurgericht zuständig ist, die M i t t e l g e b ü h r beträgt 625,50 € für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen von 81,00 € bis 585,00 €, die M i t t e l g e b ü h r beträgt 333,00 € Der Betragsrahmen im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen
Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung beträgt 40,50 €
bis 585,00 €, Für die Vertretung vor der Großen Strafkammer, Jugendkammer,
soweit das Schwurgericht nicht zuständig ist, Der Betragsrahmen im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen
Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung beträgt 27,00 €
bis 351,00 €, Der Betragsrahmen für die Vertretung vor dem Schöffengericht,
Jugendschöffengericht, Straf- und Jugendrichter für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen 45,00
€ bis 297,00 €, Im vorbereitenden Verfahren, im gerichtlich anhängigen Verfahren
außerhalb der Hauptverhandlung liegt der Rahmen bei 22,50 €
bis 297,00 €, |
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