3.2.2. Im Berufungsverfahren
reicht der Betragsrahmen für die Verteidigung in der Hauptverhandlung
von 54,00 € bis 702,00 €, die zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer; für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen 54,00 € bis 351,00 €, daraus ergibt sich eine M i t t e l g e b ü h r in Höhe von 202,50 € nebst Auslagen und Mehrwertsteuer. Für die Tätigkeit außerhalb
der Hauptverhandlung reicht der Betragsrahmen von 27,00 € bis 351,00
€, die M i t t e l g e b ü h r beträgt 189,00 €. |
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