3.2.2. Im Berufungsverfahren

reicht der Betragsrahmen für die Verteidigung in der Hauptverhandlung von 54,00 € bis 702,00 €, die
M i t t e l g e b ü h r beträgt hier 378,00 €

zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer; für jeden weiteren Verhandlungstag beträgt der Rahmen 54,00 € bis 351,00 €, daraus ergibt sich eine M i t t e l g e b ü h r in Höhe von 202,50 €

nebst Auslagen und Mehrwertsteuer. Für die Tätigkeit außerhalb der Hauptverhandlung reicht der Betragsrahmen von 27,00 € bis 351,00 €, die M i t t e l g e b ü h r beträgt 189,00 €.


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