3.2.3. Im Revisionsverfahren
vor dem Bundesgerichtshof reicht der Betragsrahmen für die Verteidigung in der Hauptverhandlung von 81,00 € bis 1.170,00 €, die M i t t e l g e b ü h r beträgt 625,50 €, vor dem Oberlandesgericht reicht der Rahmen von 54,00 € bis 702,00
€, Für jeden weiteren Verhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof beträgt der Betragsrahmen von 81,00 € bis 585,00 €, es ergibt sich somit eine M i t t e l g e b ü h r in Höhe von 333,00 €, vor dem Oberlandesgericht reicht der Rahmen von 54,00 € bis 351,00
€, (Betragsrahmen von 40,50 € bis 585,00 €) und für die
Tätigkeit vor dem Oberlandesgericht ergibt sich eine Mittelgebühr
in Höhe von 189,00 € (Betragsrahmen von 27,00 € bis 351,00
€). |
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